- Prozesslüge
- Prozẹsslüge,Recht: Vorbringen wissentlich falscher Prozessbehauptungen. Beide Parteien trifft die Rechtspflicht, ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und wahrheitsgemäß abzugeben (§ 138 ZPO). Eine Prozesslüge ist unter Umständen als Prozessbetrug gegenüber dem Gericht zu werten und kann nach § 263 StGB strafbar sein (Betrug).
Universal-Lexikon. 2012.